Verlautbarungen der Betroffenheit, wenn es um Personen in türkischen Gefängnissen geht, von der Bundesregierung. So auch im Fall eines „Menschenrechtlers“ aus Deutschland, der ein Seminar in der Türkei durchführte, unter anderem zur IT-Sicherheit. Verschlüsselung beizubringen – in der aktuellen politischen Lage eine Straftat.